Da die Sparte Tennis eine im Turn- und Sportverein Jesingen-Teck e.V. integrierte Abteilung darstellt, ist die Mitgliedschaft im TSV obligatorisch. Jedes Mitglied der Abteilung Tennis unterliegt deshalb auch der Satzung des TSV Jesingen und hat den von der Generalversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag des TSV an den Gesamtverein zu entrichten. Die Zahlung dieses Beitrages berechtigt das Mitglied zur Teilnahme an den außerhalb der einzelnen Abteilungen vom Gesamtverein angebotenen Veranstaltungen, sofern es sich nicht um Sonderveranstaltungen handelt. Dieser Jahresbeitrag wird jeweils bis spätestens 1. April eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Jahresbeiträge sind der jeweils gültigen Beitragssatzung des TSV Jesingen 1899 e.v. zu entnehmen. Diese betragen wie nachfolgend angegeben:
TSV JESINGEN GESAMTVEREIN | Euro | |
a) | Erwachsene | 40,00 |
b) | Ehepaare | 55,00 |
c) | Familie | 60,00 |
d) | 1 Elternteil mit mindestens zwei Kindern | 55,00 |
e) | Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren | 20,00 |
f) |
Schüler / Studenten / Azubis etc. über 18 Jahre auf Anfrage |
25,00
|
Durch Beratung und Beschluss der Abteilungsversammlung Tennis vom 22.03.2013 wurden folgende Beiträge für die Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis festgelegt, die der Abteilung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen.
Jahresbeiträge der Abteilung Tennis
Die Jahresbeiträge werden jeweils bis spätestens 1. April eines jeden Jahres zu Zahlung fällig. Diese Jahresbeiträge gelten auch für später eintretende Mitglieder, die Zahlung wird spätestens zwei Monate nach Eintritt fällig.
AKTIVE MITGLIEDER | Euro | |
a) | Erwachsene | 115,00 |
b) | Ehepaare | 180,00 |
c) | Schüler / Studenten / Azubis und BUFDI`s/ FSJ-ler (auf Nachweis) über 18 Jahre | 40,00 |
d) | Jugendliche unter 18 Jahren | 40,00 |
PASSIVE MITGLIEDER | Euro | |
a) | Erwachsene |
40,00 |
b) | Ehepaare | 80,00 |
c) | Schüler / Studenten / Azubis und BUFDI´s/ FSJ-ler (mit Nachweis) über 18 Jahre | 15,00 |
d) | Jugendliche unter 18 Jahren | 18,00 |
3. Gäste
Die Regelungen sind der Spiel und Platzordnung zu entnehmen. Gebührenmarken für Gäste sind beim Hausdienst erhältlich.
GEBÜHRENMARKE FÜR GÄSTE - JE STUNDE | Euro | |
a) | Erwachsene | 8,00 |
b) | Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Studenten, Azubis | 4,00 |
c) | Passive Mitglieder | 8,00 |
Schnupperjahr
Allen Interessenten, die entweder das Tennisspielen erst erlernen möchten oder schon Tennis spielen können, aber noch nicht wissen, ob es ihnen im TSV-Jesingen gefällt, wird ein Schnupperjahr angeboten. Eine Mitgliedschaft im TSV-Jesingen kommt nicht zustande, Arbeitsstunden sind nicht zu leisten. Nach Zahlung der Beiträge besteht ein Anrecht auf freies Spielen auf allen Plätzen im Rahmen der Platz- und Steckordnung. Die weitere Ausgestaltung regelt der Abteilungsausschuss.
KOSTEN SCHNUPPERJAHR | Euro | |
a) | Erwachsene | 99,00 |
b) | Ehepaare | 149,00 |
c) | Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres | 59,00 |
1. Arbeitseinsatz
Mitglieder die im laufenden Kalenderjahr 17 Jahre oder älter werden, müssen Arbeitsstunden ableisten. Die Anzahl der zu leistenden Stunden wird vor Saisonbeginn durch die Abteilungsleitung für das
jeweilige Jahr festgelegt. Pro nicht geleisteter Arbeitsstunden werden 15,00 € in Rechnung gestellt. Ausnahmen hiervon regelt die Abteilungsleitung. Die Abrechnung erfolgt im
Folgejahr.
Auf die besonderen Bestimmungen des Abschnitts B) 1. wird verwiesen.
Aktive Mitglieder müssen ab dem darauffolgenden Jahr, in welchem sie das 70. Lebensjahr vollendet haben, keine Arbeitsstunden mehr ableisten.
2. Austritt aus der Abteilung
Bei Austritt aus der Abteilung Tennis werden bereits gezahlte Jahresbeiträge nicht zurückerstattet. Der Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden wird sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei
Ausschluss oder vorübergehender Sperre.
3. Passive Mitglieder
Aktive Mitglieder, welche sich für das Folgejahr passiv melden möchten, müssen dies im aktuellen Jahr bis spätestens 31.12. schriftlich der Geschäftstelle mitteilen.
Passiv gemeldeten Mitgliedern kann die Abteilungsleitung ein beschränktes Spielrecht einräumen.
Jesingen, den 01.04.2024