Spiel- und Platzordnung
1. Zuständigkeit
1.1. Diese Ordnung regelt den Spiel-, Sportbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage.
1.2. Diese Ordnung wurde von der Abteilungsleitung am 08.01.2024 beschlossen.
1.3. Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung ist jedes Mitglied der Abteilungsleitung, insbesondere der Sportwart, der Jugendwart und der 1. Beisitzer Technik, Gebäude, Außenanlage, Platzpflege. Außerdem Personen, welche durch den Abteilungsleiter oder den Sportwart beauftragt werden.
2. Nutzung der Spielplätze
Die Plätze können bis 22:00 Uhr genutzt werden.
3. Bespielbarkeit der Plätze
3.1. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der 1. Beisitzer Technik, Gebäude, Außenanlage, Platzpflege, in seiner Abwesenheit der Sportwart oder der Jugendwart oder ein Mitglied der Abteilungsleitung.
4. Spielberechtigung
4.1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, Jugendliche, passive Mitglieder, Gäste, denen von der Abteilungsleitung ein Spielrecht eingeräumt ist.
4.2. Spielberechtigt ist nur, wer Beiträge, Umlagen und Gebühren satzungsgemäß entrichtet hat.
4.3. Jedes Mitglied wird nach Bezahlung seines Beitrages für die elektronische Stecktafel
registriert (Account). Nach erfolgter Freigabe des Accounts durch die Abteilungsleitung, berechtigt
der Account zur Reservierung von Tennisplätzen über die elektronische Stecktafel.
4.4. Gäste und unter 4.1 weitere Personen erhalten für die Spieldauer eine Gästekarte (siehe Punkt 6).
4.5. Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, Auszubildende (AZUBIS) und Studenten haben auf Antrag das gleiche Spielrecht und die gleichen Pflichten wie aktive Mitglieder.
5. Spielbetrieb
5.1. Die Belegungszeit für Einzel/Doppel beträgt max. 60 /120 Minuten einschließlich Platzpflege.
Platzreservierungen:
Platz 1 + 2 kann 7 Tage im Voraus gebucht werden.
Platz 3 + 4 für die tägl. Reservierung - Belegung täglich ab 0.00 Uhr für den Folgetag möglich.
Platz 5 + 6 kann außerhalb der Trainingszeit nur spontan bzw. eine Stunde im Voraus gebucht werden.
5.2. Die Platzreservierung ist nur über die elektronische Stecktafel möglich. Bei Spielbeginn müssen sich die Spieler auf der Stecktafel registriert haben.
5.3. Spieler die einen Partner suchen, belegen mit der Sonderkarte „Mitspieler gesucht“ die gewünschte Spielzeit.
5.4. Sonderkarten "Turnier" werden nur vom Sportwart oder Jugendwart oder von den Mannschaftsführern benutzt. Sonderkarten „Training“ werden vom Sportwart oder Jugendwart oder von den vereinseigenen Trainern benutzt. Sonderkarte „Verbandsspiel“ wird von den Mannschaftsführern in Absprache mit dem Sport- oder Jugendwart benutzt.
5.5. Wird eine reservierte Spielzeit nicht innerhalb 10 Minuten nach deren Beginn wahrgenommen, so verfällt das Spielrecht.
5.6. Neue Spielreservierungen können nur nach Ablauf der belegten Spielzeit vorgenommen werden.
5.7. Bei starkem Spielandrang soll vermehrt Doppel gespielt werden.
5.8. Für den Trainingsbetrieb ist Platz 5 + 6 lt. Trainingseinteilung reserviert (siehe Aushang).
5.9. Verbandsrunde, Veranstaltungen von der Abteilungsleitung, vom Sport- bzw. Jugendwart genehmigte Wettkämpfe, Vereinsturniere und vereinsinterne sportliche Veranstaltungen, haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb. Bei Verbandsrundenspielen können maximal 4 Plätze vorreserviert werden. Sind mehrere Verbandsrundenmannschaften gleichzeitig Spielausrichter erhöht sich die Anzahl der zu belegenden Plätze auf 6. Diese Veranstaltungen sind rechtzeitig durch Buchung an der Stecktafel bekanntzugeben.
5.10. Freundschaftsspiele mit anderen Vereinen müssen generell vom Sportwart genehmigt werden (Platzbelegung).
5.11. Kinder und Jugendliche können die Plätze nur bis 17.30 Uhr bzw. 18.00 Uhr belegen. Stehen danach Plätze leer, so können diese dann spontan und vor Ort über die elektronische Stecktafel gebucht werden.
5.12. Kinder und Jugendliche können mit Erwachsene nach 17.30 Uhr bzw. 18.00 Uhr Plätze belegen. Eine Reservierung kann nur durch den Erwachsenen getätigt werden.
5.13. Die Platzreservierung wird von den Mitgliedern der Abteilungsleitung kontrolliert. Bei wiederholten Falschbelegungen können die elektronischen Steckkarten gesperrt werden.
5.14. Vor Spielbeginn sind die Plätze ausreichend zu bewässern, nach jeder Spielzeit sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu kehren.
5.15. Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
5.16. Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu halten.
Hunde sind von der Terrasse und im Spielbereich der Kinder fernzuhalten.
6. Spiel mit Gästen und Passivmitgliedern
6.1. Jedes Mitglied ist berechtigt mit Gästen und passiven Mitgliedern auf unserer Tennisanlage zu spielen. Die Spielzeit ist gleich wie unter Punkt 5.1 angegeben.
6.2. Erlaubt sind bei Spielen mit Gästen nur solche Spiele, an denen mindestens 1 Mitglied mitspielt.
6.3. Für das Spielen mit Gästen oder Passivmitgliedern sind vor dem Spiel beim Hausdienst entsprechende Wertmarken zu kaufen und in die ausgehängte Liste einzukleben. Ebenso sind in die Liste die Namen der Spieler/innen und das Datum einzutragen. In Ausnahmefällen kann eine Wertmarke auch nachträglich gekauft und eingeklebt werden.
Für das Spielen mit Gästen von Partnerclubs wird keine Gastgebühr erhoben, wenn dieser Gast aktives Mitglied in einem der folgenden Vereine ist:
TC Kirchheim TV Bissingen Abt. Tennis
VFL Kirchheim, Abt. Tennis TSV Ötlingen Abt. Tennis
TC Dettingen TC Neidlingen
TC Weilheim TC Hochdorf-Reichenbach
TC Notzingen-Wellingen SV Nabern; Abt. Tennis
Bei der Buchung müssen neben dem/der Mitglieder die Sonderkarte Gast, Gast Partnerclub oder Passivmitglied verwendet werden.
Ansonsten gelten obengenannte Vorschriften für das Spielen mit Gästen. Die Regelungen für das Spielen mit Gästen oder passiven Abteilungsmitgliedern untereinander ist für alle verbindlich. Verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Punkte ist das mitspielende Mitglied der Abteilung Tennis.
7. Ausnahmen
Ausnahmeregelungen können durch den Abteilungsleiter oder Sport-/Jugendwart getroffen werden.
8. Haftung
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.
Kirchheim/Teck-Jesingen, 08.06,2026
Daniel Bihon |
| Tobias Zuknik |
Abteilungsleiter |
| Sportwart |

