Beitragssatzung
Beitrags- und Gebührenordnung
der Tennis- und Padelabteilung des TSV Jesingen 1899 e.V.
Beschlossen am 08.09.2026 | Inkrafttreten am 08.09.2026
1 Geltungsbereich
Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Mitgliedsbeiträge, Gebühren und sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder der Tennis- und Padelabteilung des TSV Jesingen 1899 e.V.
Sie ergänzt die Satzung und die sonstigen Ordnungen des TSV Jesingen 1899 e.V.
Die Mitgliedschaft in der Tennis- und Padelabteilung setzt grundsätzlich die Mitgliedschaft im TSV Jesingen 1899 e.V. (Gesamtverein) voraus. Zusätzlich zum Beitrag des Gesamtvereins ist der jeweils gültige Beitrag der Tennis- und Padelabteilung zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag des Gesamtvereins wird durch die zuständigen Gremien des TSV Jesingen 1899 e.V. festgelegt und richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung bzw. Beitragsordnung des Gesamtvereins.
2 Mitgliedschaftsmodelle
Die Tennis- und Padelabteilung bietet folgende Mitgliedschaftsmodelle an:
- Einzelmitgliedschaft Tennis
- Einzelmitgliedschaft Padel
- Kombimitgliedschaft Tennis + Padel
- Passive Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der jeweiligen Sportanlage im Rahmen der jeweils gültigen Platz- und Spielordnung. Die Nutzung der Tennis- bzw. Padelplätze erfolgt über das von der Abteilung eingesetzte Buchungssystem eTennis.
3 Aktive Einzelmitgliedschaft - Tennis oder Padel
Die aktive Einzelmitgliedschaft kann entweder für Tennis oder Padel abgeschlossen werden. Die Jahresbeiträge sind für beide Sportarten identisch:
Mitgliedsgruppe | Jahresbeitrag |
Erwachsene | 135,00 € |
Ehepaare | 210,00 € |
Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, BUFDIs und FSJ-ler | 50,00 € |
Bei Schülern, Studenten, Auszubildenden, BUFDIs und FSJ-lern kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden.
Die Einzelmitgliedschaft berechtigt ausschließlich zur Nutzung der jeweils gewählten Sportart. Ein Wechsel zwischen Tennis und Padel ist grundsätzlich möglich. Die organisatorischen Voraussetzungen und gegebenenfalls geltende Fristen werden durch die Abteilungsleitung festgelegt.
4 Kombimitgliedschaft Tennis + Padel
Mitglieder, die sowohl Tennis als auch Padel nutzen möchten, können eine Kombimitgliedschaft Tennis + Padel abschließen. Diese berechtigt zur Nutzung sowohl der Tennis- als auch der Padelplätze im Rahmen der jeweils gültigen Platz- und Spielordnung.
Mitgliedsgruppe | Jahresbeitrag |
Erwachsene | 200,00 € |
Ehepaare | 320,00 € |
Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, BUFDIs und FSJ-ler | 80,00 € |
Die Kombimitgliedschaft stellt eine eigenständige Mitgliedschaftsform dar und ersetzt die separate Buchung zweier Einzelmitgliedschaften.
5 Passive Mitgliedschaft
Mitglieder, die die Tennis- und Padelanlage nicht regelmäßig aktiv nutzen möchten, können eine passive Mitgliedschaft beantragen. Die passive Mitgliedschaft dient insbesondere der weiteren Verbundenheit mit der Tennis- und Padelabteilung.
Eine reguläre Spielberechtigung ist mit der passiven Mitgliedschaft nicht verbunden. Die Abteilungsleitung kann im Einzelfall ein eingeschränktes Spielrecht einräumen.
Mitgliedsgruppe | Jahresbeitrag |
Erwachsene | 40,00 € |
Ehepaare | 80,00 € |
Schüler, Studenten, Auszubildende, BUFDIs und FSJ-ler | 15,00 € |
Jugendliche unter 18 Jahren | 18,00 € |
Ein Wechsel von einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft bzw. umgekehrt ist grundsätzlich zum Beginn eines neuen Beitragsjahres möglich. Die hierfür geltenden Fristen werden durch die Abteilungsleitung festgelegt.
6 Fälligkeit der Beiträge
Die Jahresbeiträge der Tennis- und Padelabteilung werden grundsätzlich zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.
Bei einem Eintritt während des laufenden Kalenderjahres kann der Beitrag anteilig berechnet werden. Für neu eintretende Mitglieder wird der Beitrag spätestens zwei Monate nach Eintritt fällig. Die Abteilung kann für unterjährig eintretende Mitglieder abweichende Regelungen treffen.
7 Schnuppermitgliedschaft
Die Tennis- und Padelabteilung bietet derzeit eine Schnuppermitgliedschaft ausschließlich für Tennis an.
Die Schnuppermitgliedschaft ermöglicht Interessierten, den Tennissport, die Tennisanlage und das Vereinsleben unverbindlich kennenzulernen. Für die Schnuppermitgliedschaft gelten die jeweils veröffentlichten Bedingungen und Preise.
Während der Schnuppermitgliedschaft besteht keine Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitseinsätzen. Eine Schnuppermitgliedschaft begründet keine dauerhafte Mitgliedschaft in der Tennis- und Padelabteilung. Nach Ablauf kann eine reguläre Mitgliedschaft entsprechend den geltenden Bestimmungen beantragt werden.
8 Arbeitseinsätze
Die aktive Mitgliedschaft in der Tennis- und Padelabteilung beinhaltet grundsätzlich die Verpflichtung zur Beteiligung an den von der Abteilung festgelegten Arbeitseinsätzen. Die Arbeitseinsätze dienen dem Betrieb, dem Erhalt und der Pflege der Tennis- und Padelanlage sowie der Unterstützung des Vereinslebens.
8.1 Tennis-Mitgliedschaft
Mitglieder mit einer aktiven Tennis-Mitgliedschaft leisten ab dem vollendeten 17. Lebensjahr 2 Punkte (= 8 Stunden) pro Saison und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 4 Punkte (= 16 Stunden) pro Saison.
8.2 Padel-Mitgliedschaft
Mitglieder mit einer reinen Padel-Mitgliedschaft leisten ab dem vollendeten 17. Lebensjahr 2 Punkte (= 8 Stunden) pro Saison.
8.3 Kombimitgliedschaft Tennis + Padel
Bei einer Kombimitgliedschaft Tennis + Padel wird der Arbeitseinsatz nicht addiert. Es gilt der für die Tennis-Mitgliedschaft festgelegte Arbeitseinsatz als maßgeblich.
Ein Mitglied, das aufgrund seiner Tennis-Mitgliedschaft zu 4 Punkten bzw. 16 Stunden verpflichtet ist, muss durch die zusätzliche Padel-Mitgliedschaft keine weiteren Arbeitseinsatzpunkte leisten. Für ein 17-jähriges Mitglied gilt entsprechend ein Gesamtumfang von 2 Punkten bzw. 8 Stunden.
8.4 Befreiung ab dem 70. Lebensjahr
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitseinsätzen befreit.
8.5 Mitglieder unter 17 Jahren
Mitglieder unter dem vollendeten 17. Lebensjahr sind von der Arbeitseinsatzpflicht befreit, sofern durch die Abteilungsleitung keine abweichende Regelung getroffen wird.
8.6 Arten der Arbeitseinsätze
Die Arbeitseinsätze können insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
- Hausdienst und Bewirtung, insbesondere Ausgabe und Abrechnung von Getränken sowie Vorbereitung und Angebot kleiner Speisen
- Platzpflege
- Pflege und Instandhaltung der Tennis- und Padelanlage
- Unterstützung bei Veranstaltungen
- Turnier- und Veranstaltungsdienste
- sonstige Tätigkeiten im Interesse der Tennis- und Padelabteilung
Die konkrete Ausgestaltung und Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze wird durch die Abteilungsleitung festgelegt.
8.7 Verwaltung der Arbeitseinsätze
Die Verwaltung und Buchung der Arbeitseinsätze erfolgt über die jeweils von der Abteilung vorgesehene organisatorische Lösung. Soweit vorgesehen, werden Arbeitseinsätze digital über eTennis verwaltet. Mitglieder können dort ihre gebuchten und bereits geleisteten Arbeitseinsätze einsehen.
8.8 Nicht geleistete Arbeitseinsätze
Nicht geleistete verpflichtende Arbeitseinsatzstunden werden am Ende der jeweiligen Saison mit 15,00 € je nicht geleisteter Stunde berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Saison. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Abteilungsleitung.
9 Gastspieler und externe Nutzer
Die Tennis- und Padelplätze können unter den jeweils geltenden Bedingungen auch von Gästen und Nichtmitgliedern genutzt werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen Platz- und Spielordnung.
Die jeweils gültigen Gast- und Nutzungsgebühren werden durch die Abteilung festgelegt und über die vorgesehenen Informations- und Buchungssysteme veröffentlicht. Die Buchung und Abrechnung erfolgt grundsätzlich über eTennis, soweit dieses hierfür vorgesehen ist.
Eine Gast- bzw. Einzelbuchung begründet keine Mitgliedschaft in der Tennis- und Padelabteilung.
10 Platz- und Spielordnung
Die Nutzung der Tennis- und Padelplätze richtet sich nach der jeweils gültigen Platz- und Spielordnung der Tennis- und Padelabteilung. Diese regelt insbesondere:
- Buchung und Reservierung der Plätze
- zulässige Spiel- und Buchungszeiten
- Nutzung durch Mitglieder und Gäste
- Regelungen für Tennis und Padel
- Platzpflege und Nutzung der Anlage
- weitere Bestimmungen zum Spielbetrieb
Die Platz- und Spielordnung ist für alle Nutzer der Tennis- und Padelanlage verbindlich. Bei einer Platzbuchung über eTennis wird die jeweils gültige Platz- und Spielordnung anerkannt.
11 Digitale Mitglieder- und Platzverwaltung
Die Tennis- und Padelabteilung nutzt eTennis als zentrale digitale Plattform für die Verwaltung und Organisation des Spielbetriebs.
Je nach Mitgliedschaft und Nutzung können insbesondere Mitgliederverwaltung, Pflege persönlicher Mitgliedsdaten, Tennis- und Padelplatzbuchungen, Gastbuchungen, Arbeitseinsätze, Schnupperangebote und weitere organisatorische Angebote der Abteilung über eTennis abgewickelt werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre persönlichen Daten aktuell zu halten und Änderungen zeitnah mitzuteilen.
12 Änderung der Mitgliedschaft
Ein Wechsel zwischen Einzelmitgliedschaft Tennis, Einzelmitgliedschaft Padel, Kombimitgliedschaft Tennis + Padel und passiver Mitgliedschaft ist grundsätzlich zum Beginn eines neuen Beitragsjahres möglich.
Die Abteilungsleitung kann hierfür entsprechende Fristen und organisatorische Verfahren festlegen. Bei einem Wechsel während des laufenden Beitragsjahres besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits entrichteter Beiträge.
13 Austritt
Der Austritt aus der Tennis- und Padelabteilung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung des TSV Jesingen 1899 e.V. sowie den hierfür geltenden organisatorischen Regelungen.
Bereits entrichtete Jahresbeiträge werden bei einem Austritt grundsätzlich nicht zurückerstattet. Noch offene Beiträge sowie gegebenenfalls anfallende Beträge für nicht geleistete Arbeitseinsätze bleiben von einem Austritt unberührt und sind entsprechend abzurechnen.
14 Änderungen der Beiträge und Gebühren
Die in dieser Beitrags- und Gebührenordnung festgelegten Beiträge und Gebühren können durch die hierfür zuständigen Gremien des TSV Jesingen 1899 e.V. bzw. der Tennis- und Padelabteilung geändert werden. Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt gegeben.
15 Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde durch die zuständige Versammlung der Tennis- und Padelabteilung des TSV Jesingen 1899 e.V. am 08.09.2026 beschlossen.
Sie tritt am 08.09.2026 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Beitrags- und Gebührenordnung treten entgegenstehende bisherige Regelungen der Beitragssatzung der Tennisabteilung außer Kraft.
Jesingen, den 08.09.2026
Die Abteilungsleitung der TA TSV Jesingen 1899 e.V.
Beitragsübersicht auf einen Blick
Mitgliedschaft | Erwachsene | Ehepaare | Jugendliche / Schüler / Studenten / Azubis / BUFDIs / FSJ |
Tennis | 135 € | 210 € | 50 € |
Padel | 135 € | 210 € | 50 € |
Tennis + Padel | 200 € | 320 € | 80 € |
Arbeitseinsatz
Mitgliedschaft / Alter | Umfang |
Tennis - 17 Jahre | 2 Punkte / 8 Stunden |
Tennis - ab 18 Jahren | 4 Punkte / 16 Stunden |
Padel - ab 17 Jahren | 2 Punkte / 8 Stunden |
Tennis + Padel - 17 Jahre | 2 Punkte / 8 Stunden |
Tennis + Padel - ab 18 Jahren | 4 Punkte / 16 Stunden |
ab vollendetem 70. Lebensjahr | keine Arbeitseinsatzpflicht |
Bei der Kombimitgliedschaft Tennis + Padel werden die Arbeitseinsätze nicht addiert; maßgeblich ist der für die Tennis-Mitgliedschaft geltende Umfang.

