Platz- und Spielordnung

Platz- und Spielordnung

Tennis & Padel – Tennisabteilung TSV Jesingen

Version 2026
 Stand: 08.09.2026

Beschlossen durch den Ausschuss der Tennisabteilung TSV Jesingen

1. Geltungsbereich

Diese Platz- und Spielordnung regelt die Nutzung der Tennis- und Padelanlage sowie den Spielbetrieb der Tennisabteilung TSV Jesingen.

Sie dient einem fairen, sicheren und reibungslosen Miteinander aller Mitglieder und Gäste sowie dem pfleglichen Umgang mit der gesamten Sportanlage.

Für die Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung sind alle Nutzerinnen und Nutzer der Tennis- und Padelanlage verantwortlich. Die Mitglieder der Abteilungsleitung sowie von ihr beauftragte Personen sind berechtigt, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen und erforderlichenfalls Anweisungen zu erteilen.


2. Fair Play und gegenseitige Rücksichtnahme

Die Tennisabteilung TSV Jesingen lebt von einem fairen, respektvollen und freundschaftlichen Miteinander.

Alle Nutzerinnen und Nutzer der Tennis- und Padelanlage tragen durch gegenseitige Rücksichtnahme, einen respektvollen Umgang sowie die Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung zu einem angenehmen Vereinsleben bei.

Ein sportlich faires Verhalten auf und neben dem Platz sowie ein sorgfältiger Umgang mit der Sportanlage werden von allen Mitgliedern und Gästen erwartet.


3. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind:


  • aktive Mitglieder der Tennisabteilung,
  • aktive Padel-Mitglieder,
  • Kinder und Jugendliche,
  • Gäste,
  • passive Mitglieder im Rahmen der Gastspielregelung,
  • externe Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen der für sie geltenden Buchungs- und Nutzungsbedingungen,
  • sowie weitere Personen, denen die Abteilungsleitung eine Spielberechtigung erteilt.


Voraussetzung für die Spielberechtigung als Mitglied ist die ordnungsgemäße Entrichtung aller fälligen Beiträge und Gebühren.

Die Nutzung der Tennis- und Padelplätze sowie die jeweils geltenden Buchungsrechte richten sich nach der jeweiligen Mitgliedschaft und den in eTennis hinterlegten Regelungen.


4. Öffnungszeiten und Bespielbarkeit

Die Tennis- und Padelplätze dürfen täglich bis 22:00 Uhr genutzt werden.

Über die Bespielbarkeit der Tennis- und Padelplätze entscheidet die Abteilungsleitung oder eine von ihr beauftragte Person.

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, aus Gründen der Platzpflege oder aus sonstigen organisatorischen Gründen können einzelne Plätze oder die gesamte Anlage jederzeit gesperrt werden.

5. Allgemeine Regeln zur Platzreservierung

Die Reservierung der Tennis- und Padelplätze erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem eTennis.

Platzreservierungen dürfen ausschließlich für tatsächlich mitspielende Personen vorgenommen werden.

Reservierungen für nicht anwesende Personen oder sogenannte Vorratsbuchungen sind nicht zulässig.

Kann eine reservierte Spielzeit nicht wahrgenommen werden, ist die Buchung möglichst frühzeitig über eTennis zu stornieren.

Reservierte Plätze müssen spätestens 10 Minuten nach Beginn der gebuchten Spielzeit genutzt werden. Andernfalls verfällt die Reservierung und der Platz kann von anderen Mitgliedern bzw. Nutzern verwendet werden.

Das bewusste Umgehen der Buchungsregeln oder deren missbräuchliche Nutzung widerspricht dem Gedanken des Fair Play und kann durch die Abteilungsleitung entsprechend geahndet werden.

5.1 Grundsätze der Platzbuchung

Die Buchungsregeln dienen einer möglichst gerechten Nutzung der Tennis- und Padelanlage durch alle Mitglieder und Nutzer.

Jedes Mitglied wird gebeten, die Buchungsmöglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen und anderen Mitgliedern ebenfalls ausreichend Spielmöglichkeiten zu ermöglichen.

5.2 Hohe Auslastung der Tennis- und Padelanlage

Sollte die Tennis- oder Padelanlage über einen längeren Zeitraum dauerhaft stark ausgelastet sein und dadurch die Spielmöglichkeiten der Mitglieder erheblich eingeschränkt werden, ist die Abteilungsleitung berechtigt, geeignete Maßnahmen zur gerechten Verteilung der Platzkapazitäten zu beschließen.

Hierzu können insbesondere Anpassungen der Buchungsregeln, der Reservierungszeiträume, der Spielzeiten oder weiterer organisatorischer Abläufe gehören.

Über entsprechende Änderungen werden die Mitglieder rechtzeitig informiert.


6. Tennis – Platzreservierung und Spielbetrieb

Die Reservierung der Tennisplätze erfolgt ausschließlich über eTennis.

Die maximale Spielzeit beträgt:

  • Einzel: 60 Minuten
  • Doppel: 60, 90 oder 120 Minuten

Die Spielzeit beinhaltet die notwendige Platzpflege.

6.1 Buchungsfristen Tennis

Plätze

Buchungsfrist

Platz 1 und 2

bis zu 7 Tage im Voraus

Platz 3 und 4

1 Tag im Voraus

Platz 5 und 6

außerhalb der Trainingszeiten frühestens 1 Stunde vor Spielbeginn

Neue Reservierungen können grundsätzlich erst nach Ablauf der laufenden Spielzeit vorgenommen werden.

6.2 Training und Veranstaltungen

Die in eTennis hinterlegten Trainingszeiten haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.

Verbandsrundenspiele, Mannschaftswettkämpfe, Vereinsmeisterschaften, Turniere sowie von der Abteilungsleitung genehmigte Veranstaltungen haben Vorrang vor dem freien Spielbetrieb.

Bei Heimspielen der Verbandsrunde können für eine 4er-Mannschaft bis zu zwei Plätze und für eine 6er-Mannschaft bis zu drei Plätze reserviert werden.

Freundschaftsspiele mit anderen Vereinen sind vorab mit dem Sportwart abzustimmen.

Kinder und Jugendliche besitzen das gleiche Buchungsrecht wie erwachsene Mitglieder und können die Plätze entsprechend der geltenden Buchungsregeln jederzeit reservieren.


7. Padel – Platzreservierung und Spielbetrieb

Die beiden Padelplätze stehen sowohl aktiven Padel-Mitgliedern als auch externen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung, die sich in eTennis registriert haben.

Die Nutzung der Padelplätze erfolgt ausschließlich über eine vorherige Buchung in eTennis.

7.1 Buchungsfristen Padel

Für Padel gelten folgende Buchungsfristen:

Nutzergruppe

Buchungsfrist

Padel-Mitglieder

bis zu 7 Tage im Voraus

Externe Nutzer

bis zu 5 Tage im Voraus

Durch die unterschiedlichen Buchungsfristen haben Padel-Mitglieder grundsätzlich Vorrang bei der Platzreservierung gegenüber externen Nutzern.

Die Abteilungsleitung kann bei Bedarf weitere Regelungen zur Bevorrechtigung von Mitgliedern festlegen.

7.2 Spielzeit Padel

Padel wird grundsätzlich als Doppel mit vier Personen gespielt.

Padel-Mitglieder dürfen maximal 2 Stunden pro Buchung reservieren.

Für externe Nutzer gelten die jeweils in eTennis hinterlegten Buchungs- und Zeitvorgaben.

7.3 Nutzungsgebühren Padel

Für aktive Padel-Mitglieder ist die Nutzung der Padelplätze im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos.

Ein Padel-Mitglied kann bei einer Buchung externe Spieler als Mitspieler hinzufügen. Für jeden externen Mitspieler wird eine Gebühr von 7,50 € pro Stunde und Person berechnet.

Beispiel für eine Buchung durch ein Padel-Mitglied:

  • 1 externer Mitspieler: 7,50 € / Stunde
  • 2 externe Mitspieler: 15,00 € / Stunde
  • 3 externe Mitspieler: 22,50 € / Stunde

Die Abrechnung erfolgt über eTennis.

Bucht eine Gruppe ausschließlich als externe Nutzer einen Padelplatz, beträgt die Nutzungsgebühr 30,00 € pro Platz und Stunde. Die Gebühr gilt unabhängig davon, ob der Platz mit einer, zwei, drei oder vier externen Personen genutzt wird.

Voraussetzung für externe Nutzer ist ein vollständig registrierter eTennis-Account sowie die Hinterlegung der für die Abrechnung erforderlichen Zahlungsdaten.

7.4 Stornierung und Rückerstattung Padel

Eine kostenfreie Stornierung einer Padel-Buchung sowie eine Rückerstattung bereits entrichteter Padel-Gebühren ist nur möglich, wenn die Stornierung spätestens 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Spielzeit erfolgt.

Bei einer späteren Stornierung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits angefallenen Gebühr.

Dies gilt auch bei einer Nichtwahrnehmung der gebuchten Spielzeit.

7.5 No-Show-Regelung Padel

Kann ein Padel-Mitglied eine reservierte Spielzeit nicht wahrnehmen, ist die Buchung möglichst frühzeitig über eTennis zu stornieren.

Bei wiederholten No-Shows kann die Abteilungsleitung eine Buchungssperre von bis zu vier Wochen verhängen.

Bei externen Nutzern gelten die jeweils in eTennis hinterlegten Zahlungs- und Nutzungsbedingungen.

7.6 Rücksichtnahme und Geräuschentwicklung

Auf den Padelplätzen ist insbesondere auf die Anwohner, andere Nutzer der Sportanlage sowie den allgemeinen Vereinsbetrieb Rücksicht zu nehmen.

Musik, Lautsprecher, Zurufe oder sonstige Geräusche sind auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Eine vermeidbare oder übermäßige Lärmbelästigung ist zu unterlassen.

Die Nutzung von Musik oder Lautsprechern darf den Spielbetrieb anderer Nutzer sowie das Umfeld der Tennisanlage nicht beeinträchtigen.

Den Anweisungen der Abteilungsleitung oder von ihr beauftragter Personen zur Reduzierung von Lärm oder zur Einhaltung der Rücksichtnahmeregelungen ist Folge zu leisten.

7.7 Anpassung der Padel-Buchungsregeln

Die Abteilungsleitung ist berechtigt, die für die Padelplätze geltenden Buchungs- und Nutzungsregelungen bei Bedarf anzupassen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Buchungsfristen,
  • maximale Spielzeiten,
  • Buchungsberechtigungen,
  • Bevorrechtigungen von Mitgliedern,
  • Regelungen für externe Nutzer,
  • sowie organisatorische Abläufe der Platzreservierung.

Änderungen können durch die Abteilungsleitung beschlossen werden und bedürfen nicht einer erneuten Änderung und Beschlussfassung dieser gesamten Platz- und Spielordnung.

Über wesentliche Änderungen werden die Mitglieder rechtzeitig informiert. Die jeweils aktuellen Regelungen werden in eTennis veröffentlicht und gelten ab dem dort bekanntgegebenen Zeitpunkt.


8. Platzpflege

Ein gepflegter Sportplatz ist Voraussetzung für ein gutes Spielerlebnis und den langfristigen Erhalt der Anlage.

8.1 Tennisplätze

Für die Tennisplätze gilt:

  • Vor Spielbeginn sind trockene Plätze ausreichend zu bewässern.
  • Nach jeder Spielzeit sind die Plätze vollständig abzuziehen.
  • Die Linien sind bei Bedarf zu reinigen.
  • Die Platzpflege ist Bestandteil der gebuchten Spielzeit.

Beschädigungen oder außergewöhnliche Platzschäden sind unverzüglich einem Mitglied der Abteilungsleitung zu melden.

8.2 Padelplätze

Die Padelplätze sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

Die Glasflächen, Netzanlagen, Kunstrasenflächen und sonstigen Einrichtungen dürfen nicht mutwillig beschädigt oder unsachgemäß genutzt werden.

Beschädigungen oder technische Mängel sind unverzüglich der Abteilungsleitung zu melden.


9. Spiel mit Gästen und Partnerclubs – Tennis

Die nachfolgenden Regelungen für Gäste und Partnerclubs gelten vorerst ausschließlich für den Tennisbetrieb.

Mitglieder dürfen gemeinsam mit Gästen oder passiven Mitgliedern auf der Tennisanlage spielen.

Voraussetzung ist, dass mindestens eine spielende Person aktives Mitglied der Tennisabteilung TSV Jesingen ist.

Die Anmeldung der Gäste erfolgt ausschließlich über eTennis.

Die anfallende Gastgebühr wird automatisch über das in eTennis hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat des verantwortlichen Mitglieds abgerechnet.

Für Gäste der nachfolgend aufgeführten Partnervereine gelten die von der Abteilungsleitung festgelegten Sonderregelungen für „Gast Partnerclub“.

Diese Gäste können entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen ohne Berechnung einer Gastgebühr auf der Tennisanlage spielen.

Aktuelle Partnervereine:

  • TC Kirchheim
  • VfL Kirchheim – Abteilung Tennis
  • TC Dettingen
  • TC Weilheim
  • TC Notzingen-Wellingen
  • TV Bissingen – Abteilung Tennis
  • TSV Ötlingen – Abteilung Tennis
  • TC Neidlingen
  • TC Hochdorf-Reichenbach
  • SV Nabern – Abteilung Tennis

Die Abteilungsleitung kann die Liste der Partnervereine sowie die hierfür geltenden Regelungen bei Bedarf erweitern, anpassen oder aufheben. Über entsprechende Änderungen werden die Mitglieder rechtzeitig informiert.

Für die Nutzung der Padelplätze durch externe Nutzer gelten ausschließlich die unter Abschnitt 7 festgelegten Regelungen.


10. Verhalten auf der Tennis- und Padelanlage

Alle Nutzerinnen und Nutzer werden zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander aufgefordert.

Die Sportanlage und ihre Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

Kinder befinden sich auf der Tennis- und Padelanlage unter der Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten.

Hunde sind auf der gesamten Tennisanlage an der Leine zu führen und vom Spielbetrieb sowie dem Kinderspielbereich fernzuhalten.

Die Tennis- und Padelanlage ist sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Den Anweisungen der Abteilungsleitung sowie von ihr beauftragter Personen ist Folge zu leisten.


11. Ausnahmen

In begründeten Einzelfällen kann die Abteilungsleitung Ausnahmen von dieser Platz- und Spielordnung zulassen.


12. Haftung

Die Nutzung der Tennis- und Padelanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Verein haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch unsachgemäße oder vorsätzliche Nutzung der Tennis- und Padelanlage entstehen, haftet die verursachende Person.


13. Inkrafttreten

Diese Platz- und Spielordnung wurde vom Ausschuss der Tennisabteilung TSV Jesingen beschlossen und tritt am 08.09.2026 in Kraft.

Sie ersetzt alle bisherigen Fassungen der Platz- und Spielordnung.


Kirchheim unter Teck – Jesingen, 08.09.2026

Abteilungsleitung TA TSV Jesingen 1899 e.V.