Platz- und Spielordnung
Platz- und Spielordnung
Tennisabteilung TSV Jesingen
Version 2026
Stand: 15.07.2026
Beschlossen durch den Ausschuss der Tennisabteilung TSV Jesingen
1. Geltungsbereich
Diese Platz- und Spielordnung regelt die Nutzung der Tennisanlage sowie den Spielbetrieb der Tennisabteilung TSV Jesingen.
Sie dient einem fairen, sicheren und reibungslosen Miteinander aller Mitglieder und Gäste sowie dem pfleglichen Umgang mit der Tennisanlage.
Für die Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung sind alle Nutzerinnen und Nutzer der Tennisanlage verantwortlich. Die Mitglieder der Abteilungsleitung sowie von ihr beauftragte Personen sind berechtigt, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen und erforderlichenfalls Anweisungen zu erteilen.
2. Fair Play und gegenseitige Rücksichtnahme
Die Tennisabteilung TSV Jesingen lebt von einem fairen, respektvollen und freundschaftlichen Miteinander.
Alle Nutzerinnen und Nutzer der Tennisanlage tragen durch gegenseitige Rücksichtnahme, einen respektvollen Umgang sowie die Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung zu einem angenehmen Vereinsleben bei.
Ein sportlich faires Verhalten auf und neben dem Platz sowie ein sorgfältiger Umgang mit der Tennisanlage werden von allen Mitgliedern und Gästen erwartet.
3. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind:
- aktive Mitglieder
- Kinder und Jugendliche
- Gäste und passive Mitglieder im Rahmen der Gastspielregelung
- sowie weitere Personen, denen die Abteilungsleitung eine Spielberechtigung erteilt.
Voraussetzung für die Spielberechtigung ist die ordnungsgemäße Entrichtung aller fälligen Beiträge und Gebühren.
Nach Freigabe des persönlichen eTennis-Accounts können Plätze entsprechend dieser Platz- und Spielordnung online reserviert werden.
4. Öffnungszeiten und Bespielbarkeit
Die Tennisplätze dürfen täglich bis 22:00 Uhr genutzt werden.
Über die Bespielbarkeit der Tennisplätze entscheidet die Abteilungsleitung oder eine von ihr beauftragte Person.
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder aus Gründen der Platzpflege können Plätze jederzeit gesperrt werden.
5. Platzreservierung
Die Reservierung sämtlicher Tennisplätze erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem eTennis.
Die maximale Spielzeit beträgt:
- Einzel: 60 Minuten
- Doppel: 120 Minuten
Die Spielzeit beinhaltet die notwendige Platzpflege.
Buchungsfristen:
Plätze | Buchungsfrist |
Platz 1 und 2 | bis zu 7 Tage im Voraus |
Platz 3 und 4 | 1 Tag im Voraus |
Platz 5 und 6 | außerhalb der Trainingszeiten frühestens 1 Stunde vor Spielbeginn |
Reservierte Plätze müssen spätestens 10 Minuten nach Beginn der gebuchten Spielzeit genutzt werden. Andernfalls verfällt die Reservierung und der Platz kann von anderen Mitgliedern genutzt werden.
Neue Reservierungen können grundsätzlich erst nach Ablauf der laufenden Spielzeit vorgenommen werden.
Persönliche Reservierungen
Platzreservierungen dürfen ausschließlich für tatsächlich mitspielende Personen vorgenommen werden.
Reservierungen für nicht anwesende Personen oder sogenannte Vorratsbuchungen sind nicht zulässig.
Nicht wahrgenommene Reservierungen
Kann eine reservierte Spielzeit nicht wahrgenommen werden, ist die Buchung möglichst frühzeitig über eTennis zu stornieren.
Wer wiederholt reservierte Plätze ohne rechtzeitige Stornierung nicht nutzt (No-Show), kann durch die Abteilungsleitung zeitweise in seinen Buchungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Grundsätze der Platzbuchung
Die Buchungsregeln dienen einer möglichst gerechten Nutzung der Tennisanlage durch alle Mitglieder.
Jedes Mitglied wird gebeten, die Buchungsmöglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen und anderen Mitgliedern ebenfalls ausreichend Spielmöglichkeiten zu ermöglichen.
Das bewusste Umgehen der Buchungsregeln oder deren missbräuchliche Nutzung widerspricht dem Gedanken des Fair Play und kann durch die Abteilungsleitung entsprechend geahndet werden.
Hohe Auslastung der Tennisanlage
Sollte die Tennisanlage über einen längeren Zeitraum dauerhaft stark ausgelastet sein und dadurch die Spielmöglichkeiten der Mitglieder erheblich eingeschränkt werden, ist die Abteilungsleitung berechtigt, geeignete Maßnahmen zur gerechten Verteilung der Platzkapazitäten zu beschließen.
Hierzu können insbesondere Anpassungen der Buchungsregeln, der Reservierungszeiträume oder weiterer organisatorischer Abläufe gehören. Über entsprechende Änderungen werden die Mitglieder rechtzeitig informiert.
6. Training und Spielbetrieb
Die in eTennis hinterlegten Trainingszeiten haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
Verbandsrundenspiele, Mannschaftswettkämpfe, Vereinsmeisterschaften, Turniere sowie von der Abteilungsleitung genehmigte Veranstaltungen haben Vorrang vor dem freien Spielbetrieb.
Bei Heimspielen der Verbandsrunde können bis zu vier Plätze reserviert werden. Finden mehrere Heimspiele gleichzeitig statt, kann die Platzbelegung auf bis zu sechs Plätze erweitert werden.
Freundschaftsspiele mit anderen Vereinen sind vorab mit dem Sportwart abzustimmen.
Kinder und Jugendliche besitzen das gleiche Buchungsrecht wie erwachsene Mitglieder und können die Plätze entsprechend der geltenden Buchungsregeln jederzeit reservieren.
7. Platzpflege
Ein gepflegter Tennisplatz ist Voraussetzung für ein gutes Spielerlebnis und den langfristigen Erhalt der Plätze.
Deshalb gilt:
- Vor Spielbeginn sind trockene Plätze ausreichend zu bewässern.
- Nach jeder Spielzeit sind die Plätze vollständig abzuziehen.
- Die Linien sind bei Bedarf zu reinigen.
- Die Platzpflege ist Bestandteil der gebuchten Spielzeit.
Beschädigungen oder außergewöhnliche Platzschäden sind unverzüglich einem Mitglied der Abteilungsleitung zu melden.
8. Spiel mit Gästen
Mitglieder dürfen gemeinsam mit Gästen oder passiven Mitgliedern auf der Tennisanlage spielen.
Voraussetzung ist, dass mindestens eine spielende Person aktives Mitglied der Tennisabteilung TSV Jesingen ist.
Die Anmeldung der Gäste erfolgt ausschließlich über eTennis.
Die anfallende Gastgebühr wird automatisch über das in eTennis hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat des verantwortlichen Mitglieds abgerechnet.
Für Gäste der nachfolgend aufgeführten Partnervereine gelten die von der Abteilungsleitung festgelegten Sonderregelungen für „Gast Partnerclub“. Diese Gäste können entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen ohne Berechnung einer Gastgebühr auf der Tennisanlage spielen.
Aktuelle Partnervereine:
- TC Kirchheim
- VfL Kirchheim – Abteilung Tennis
- TC Dettingen
- TC Weilheim
- TC Notzingen-Wellingen
- TV Bissingen – Abteilung Tennis
- TSV Ötlingen – Abteilung Tennis
- TC Neidlingen
- TC Hochdorf-Reichenbach
- SV Nabern – Abteilung Tennis
Die Abteilungsleitung kann die Liste der Partnervereine sowie die hierfür geltenden Regelungen bei Bedarf erweitern, anpassen oder aufheben. Über entsprechende Änderungen werden die Mitglieder rechtzeitig informiert.
9. Verhalten auf der Tennisanlage
Alle Nutzerinnen und Nutzer werden um einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander gebeten.
Kinder befinden sich auf der Tennisanlage unter der Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten.
Hunde sind auf der gesamten Tennisanlage an der Leine zu führen und vom Spielbetrieb sowie dem Kinderspielbereich fernzuhalten.
Die Tennisanlage ist sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
10. Ausnahmen
In begründeten Einzelfällen kann die Abteilungsleitung Ausnahmen von dieser Platz- und Spielordnung zulassen.
11. Haftung
Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Verein haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Tennisanlage entstehen, haftet die verursachende Person.
12. Inkrafttreten
Diese Platz- und Spielordnung wurde vom Ausschuss der Tennisabteilung TSV Jesingen beschlossen und tritt am 20.07.2026 in Kraft.
Sie ersetzt alle bisherigen Fassungen der Platz- und Spielordnung.
Kirchheim unter Teck – Jesingen, 15.07.2026
Tennisabteilung TSV Jesingen

